Den richtigen Preis festlegen: Daten statt Bauchgefühl
Die Bewertung stützt sich auf drei Quellen: tatsächlich registrierte Transaktionen (DVF-Datenbank), vergleichbare Immobilien, die aktuell zum Verkauf stehen, und qualitative Anpassungen (Aussicht, Ausrichtung, Zustand, Ausstattung, Beeinträchtigungen). Die Online-Bewertung liefert eine erste Wertspanne; erst eine Besichtigung ermöglicht es, diese einzugrenzen.
Vorsicht vor einer Orientierung an den Angebotspreisen konkurrierender Immobilien: Ein Objekt, das seit elf Monaten für 900 000 € angeboten wird, belegt keinen Marktwert. Maßgeblich ist der tatsächlich vereinbarte Verkaufspreis.
Den passenden Maklerauftrag wählen
Mit einem einfachen Maklerauftrag kann die Immobilie mehreren Agenturen anvertraut werden. In der Praxis verwässert dies die Verantwortung, führt zu mehreren Anzeigen derselben Immobilie mit teils unterschiedlichen Preisen und beeinträchtigt ihre Wahrnehmung.
Der Alleinauftrag verpflichtet die Agentur auf konkrete Maßnahmen und einen Zeitplan: HDR-Fotoreportage, Drohnenaufnahmen, filmisch inszeniertes Video, virtueller 360°-Rundgang, virtuelles Home Staging, bevorzugte Veröffentlichung und regelmäßige Berichte an den Verkäufer. Dieses Auftragsmodell erzielt bei Immobilien mit Charakter die besten Ergebnisse.
- Einfacher Maklerauftrag: breite Vermarktung, geringe Bindung
- Alleinauftrag: hochwertige Präsentationsmittel und Berichterstattung
- Unwiderrufliche Bindungsdauer: in der Regel 3 Monate
- Maklerprovision: in unserer öffentlich zugänglichen Provisionsübersicht einsehbar
Die technischen Unterlagen vorbereiten
Die technische Prüfakte (DDT) ist hinsichtlich des Energieausweises (DPE) bereits ab Verkaufsbeginn Pflicht, hinsichtlich der übrigen Bestandteile spätestens beim Vorvertrag. Frühzeitige Vorbereitung verhindert Nachverhandlungen in letzter Minute.
Auf Korsika sollten Sie stets ergänzen: Eigentumsnachweis und Eigentumshistorie, Grenzfeststellung, Vorschriftsmäßigkeit der Abwasserentsorgung, baurechtliche Genehmigungen für durchgeführte Erweiterungen und — bei gemeinschaftlichem Eigentum — die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer.
- Energieausweis (DPE) und Energieaudit bei energetisch besonders ineffizienten Immobilien
- Asbest, Blei, Elektrik, Gas, Termiten je nach Alter und Lage
- Bericht über Risiken und Umweltbelastungen (ERP) : Brand, Erdbeben, Schrumpfen und Quellen von Tonböden
- Konformität der individuellen Abwasseranlage gemäß SPANC, der zuständigen Prüfstelle
Vermarktung und Verhandlung
Die Vermarktung muss gleichzeitig über alle Kanäle starten: Immobilienportale, Agenturwebsite, qualifizierte Käuferkartei und soziale Netzwerke. Diskret angebotene Immobilien werden dagegen ausschließlich gezielt off-market vermittelt.
Ein gut vorbereiteter Verkäufer kennt bei Verhandlungen seinen Mindestpreis, seinen akzeptablen Zeitrahmen und die nichtfinanziellen Zugeständnisse, die er machen kann (Übergabetermin, enthaltene Möbel). So vermeidet er, unter Druck allein beim Preis nachzugeben.
Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn beim Hauptwohnsitz ist steuerfrei. Bei einem Zweitwohnsitz oder einer vermieteten Kapitalanlage fallen auf den Veräußerungsgewinn 19 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben an. Abschläge für die Haltedauer führen nach 22 Jahren zur vollständigen Befreiung von der Einkommensteuer (IR) und nach 30 Jahren von den Sozialabgaben.
Durch Rechnungen belegte Bauarbeiten und Erwerbsnebenkosten erhöhen den steuerlich angesetzten Kaufpreis: Bewahren Sie Ihre Belege auf, sie mindern unmittelbar die steuerliche Bemessungsgrundlage.