Die französische Wohnsteuer (taxe d'habitation) auf Zweitwohnsitze
Die Abschaffung der französischen Wohnsteuer (taxe d'habitation) betrifft nur Hauptwohnsitze. Zweitwohnsitze werden weiterhin in voller Höhe besteuert, auf Grundlage des katastermäßigen Mietwerts der Wohnung und der von der Gemeinde beschlossenen Steuersätze.
In Gemeinden, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft sind, kann der Gemeinderat den Gemeindeanteil um 5 bis 60 % erhöhen. Mehrere korsische Küstengemeinden mit hohem touristischem Druck haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.