Wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?
Der Bruttoveräußerungsgewinn entspricht dem Verkaufspreis abzüglich des erhöhten Erwerbspreises. Dieser erhöhte Preis umfasst die Erwerbsnebenkosten — in tatsächlicher Höhe oder pauschal mit 7,5 % angesetzt — sowie die Bau- und Renovierungskosten, die anhand von Unternehmensrechnungen in tatsächlicher Höhe oder bei einer Haltedauer von mehr als fünf Jahren pauschal mit 15 % des Kaufpreises berücksichtigt werden.
Der Nettoveräußerungsgewinn ergibt sich anschließend nach Anwendung der Abschläge für die Haltedauer, die bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben unterschiedlich ausfallen.
- Einkommensteuer: 6 % Abschlag pro Jahr vom 6. bis zum 21. Jahr, 4 % im 22. Jahr.
- Sozialabgaben: 1,65 % pro Jahr vom 6. bis zum 21. Jahr, 1,60 % im 22. Jahr, danach 9 % bis zum 30. Jahr.
- Bei einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn von über 50 000 € fällt eine zusätzliche Steuer von 2 bis 6 % an.